Leitsätze

Ziel ist es, den Radverkehrsanteil im Planungsraum deutlich zu erhöhen. Dazu dienen folgende, allgemeine Leitsätze:

1)
Das Fahrrad als Problemlöser für gesamtgesellschaftliche Zukunftsfragen - Das Fahrrad ist ein platzsparendes, gesundes und klimafreundliches Verkehrsmittel. Sowohl für den Nutzer wie auch für die öffentliche Hand ist es kosteneffizient. Und besonders auf urbanen Kurzstrecken ist es meist genauso schnell wie der MIV oder sogar noch zeitsparender.

2)
Sicherheit und Akzeptanz für das Fahrrad als Verkehrsmittel schaffen - Gleichberechtigung aller Verkehrsträger im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung. Das heißt Flächengerechtigkeit in engen urbanen Räumen. Berücksichtigung der Verkehrssicherheit des fließenden Verkehrs vor den Bedürfnissen des ruhenden Verkehrs. Herstellung eines attraktiven, sicheren und durchgängig befahrbaren Radverkehrsnetzes auf möglichst eigenen Radverkehrsflächen. Kombinierte Geh- und Radwege sowie Gehwege Radfahrer frei sollten innerorts hinsichtlich der Führungsformen die Ausnahme sein und nicht die Regel.

3)
Mehr Radverkehr = mehr Lebensqualität für alle im städtischen und ländlichen Raum - Sicherstellung bzw. Herstellung von Nahmobilität für den nichtmotorisierten Verkehr. Innerorts Schaffung eines feingliedrigen, dichten, direkten und damit attraktiven Routennetzes für die Nahmobilität. Außerorts Schaffung flächendeckender Routennetze abseits des schnellen KFZ-Verkehrs der klassifizierten Straßen bzw. Errichtung von straßenbegleitenden Nahmobilitätsverbindungen.

4)
Bessere Vernetzung der Verkehrsmittel im Umweltverbund - fahrradfreundliche Bahnhöfe mit ausreichenden und auch vandalismussicheren Abstellanlagen, flächendeckende Herstellung barrierefreier Bahnhöfe und Haltepunkte zur unkomplizierten Fahrradmitnahme in der Bahn.

5)
Entwicklung des Radverkehrs für alle Zielgruppen - entsprechende Infrastruktur schaffen mit örtlicher, differenzierter Betrachtung für Radsportler, Alltagsradler, Freizeitverkehr, Kinder, Senioren usw.

6)
Bessere finanzielle und personelle Ausgestaltung der Radverkehrsförderung - Auf kommunaler Ebene sowie Kreis-, Landes- und Bundesebene muss eine ausreichende finanzielle und personelle Ausgestaltung der Radverkehrsförderung sicher- bzw. hergestellt werden. Zur Herstellung einer flächendeckenden Infrastruktur für Nahmobilität im ländlichen Raum ist insbesondere ein erhöhtes finanzielles Engagement der Landes- und Bundesebene wichtig.

7)
Mehr Öffentlichkeitsarbeit pro Fahrrad - u. a. Aufklärung der Verkehrsteilnehmer über Regeln zu neuen (Rad-)Verkehrssituationen (z. B. bei Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, seitliche Abstände, Verhalten in Fahrradstraßen usw.). Aktionen für mehr Fahrradnutzung im Alltag (wie z. B. Mit dem Rad zur Arbeit, Stadtradeln usw.)

8)
Regelmäßige Evaluation der Radinfrastruktur wie Überprüfung des Radwegweisungsnetzes, Weiterbildung der Verantwortlichen in der Verwaltung und in den Ordnungsbehörden.

Die Begründung der Leitsätze ist mit fachlichen Ausführungen in Kapitel zwei des Handbuchs System Radverkehr zu finden . Ferner werden die Leitsätze allgemein im Inhalt des Handbuchs begründet.

Der ADFC hat auf seiner Bundesdelegiertenversammlung im November 2016 ferner Leitsätze speziell zur Radinfrastruktur verabschiedet: Leitlinien des ADFC für sichere, zukunftsfähige Radverkehrsinfrastruktur.

Diesen Leitlinien können sich die Autoren ebenfalls weitgehend anschließen. Warum das ansonsten reine deutschsprachige Papier mit einem englischen Zitat überschrieben ist, entzieht sich der Kenntnis der Autoren.